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Briefwahl

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Solltest du als Wahlberechtigte am Wahltag verhindert sein,... postkasten

... dein Wahlrecht im zuständigen Wahllokal auszuüben, kannst du die Ausstellung einer Wahlkarte zur Briefwahl beantragen. Du kannst über den Weg der Briefwahl im In- und Ausland deine Wählerstimme abgeben.

Für die Briefwahl benötigst du eine Wahlkarte, die du in deiner Gemeinde schriftlich oder persönlich beantragen kannst.

Die Briefwahl kannst ausüben, indem du

  • der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das Wahlkuvert entnimmst,
  • den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllst,
  • den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das Wahlkuvert legst, dieses zuklebst und in die Wahlkarte zurücklegst,
  • anschließend auf der Wahlkarte den Ort der Stimmabgabe, das Datum und die lokale Uhrzeit eintragen sowie durch deine Unterschrift im vorgesehenen Feld eidesstattlich erklären, dass du den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hast, und
  • die Wahlkarte schließlich zuklebst und zur Post bringst.

Du kannst deine Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und musst nicht bis zum Wahltag warten.

Die Wahlkarte muss auf dem Postweg an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermittelt werden. Eine persönliche Überbringung der Wahlkarte ist nicht zulässig.

Was ist eine Briefwahl?

Per Post wird eine Wahlkarte an die Wahlbehörde gesandt, mit der man sein Stimmrecht von zu Hause wahrnehmen kann.

Wer kann eine Wahlkarte zur Briefwahl beantragen?

Zur Wahl des Gemeinderates und zur Wahl des Bürgermeisters wahlberechtigt ist jeder Bürger der Europäischen Union, der in der Gemeinde seinen Hauptwohnsitz hat, spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist.

Ausgenommen sind Wahlberechtigte, die sich noch nicht ein Jahr in der Gemeinde aufhalten und der Aufenthalt offensichtlich nur vorübergehend ist.

Wo und wie beantrage ich eine Wahlkarte zur Briefwahl?

       1. schriftlicher Antrag

Der schriftliche Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte kann per Brief, Fax oder E-Mail bis spätestens am zehnten Tag vor dem Wahltag - Donnerstag, 04. März 2010 - gestellt werden.

       2. mündlicher Antrag

Der mündliche Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte kann persönlich oder durch eine beglaubigte Vertretung (eventuell durch die Vorlage eines Lichtbildausweises) bis spätestens am fünften Tag vor dem Wahltag - Dienstag, 09. März 2010 - gestellt werden.

Wann muss meine Wahlkarte spätestens bei der Wahlbehörde eingelangt sein?

Die Wahlkarte muss per Post spätestens am zweiten Tag vor dem Wahltag - Freitag, 12. März 2010 - bei der Gemeinde eingelangt sein!
Bitte beachte daher den Postweg und schicke im Inland die Wahlkarte mindestens zwei Tage zuvor (Mittwoch, 10. März 2010) ab. Im Ausland entsprechend früher.

Wann ist meine Wahlkarte nicht gültig? Wenn...

  1. die Wahlkarte nicht im Postweg an die Gemeinde übermittelt wurde,
  2. die Wahlkarte nicht verschlossen ist,
  3. die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte nicht oder nachweislich nicht durch den Wahlberechtigten abgegeben wurde,
  4. die Wahlkarte kein Wahlkuvert enthält,
  5. die Wahlkarte nicht spätestens am zweiten Tag (Freitag, 12.3.2010) vor dem Wahltag bei der Gemeinde eingelangt ist.
Entstehen mir durch die Absendung der Wahlkarte Portokosten?

Nein, die Portogebühren werden von den Gemeinden übernommen.

Kann ich, obwohl ich eine Wahlkarte beantragt habe, trotzdem noch in meinem Wahllokal wählen gehen?

Ja. Du kannst trotz der Beantragung noch persönlich wählen gehen. Vorrausetzung dafür ist, du legst die zugesandte Wahlkarte der Wahlbehörde direkt vor.

 

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